GLOSSAR

Willkommen in unserem Nachschlagewerk rund um das Thema Immobilien.

Hier finden Sie verständliche und kompakte Erklärungen zu zentralen Begriffen von A wie Abnahmeprotokoll bis Z wie Zwischenmiete.

Als Ihre persönliche Vertretung vor Ort ist es unser Anspruch, Sie zuverlässig und individuell zu begleiten. Dazu gehört auch, komplexe Themen einfach und nachvollziehbar zu machen. Dieses Glossar unterstützt Sie dabei, Fachbegriffe einzuordnen und Zusammenhänge besser zu verstehen.

Wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Das Abnahmeprotokoll dokumentiert bei der Rückgabe einer Immobilie oder Wohnung den Zustand der Räume und eventuelle Schäden. Es wird zwischen der Mietpartei und den Vermieter:innen erstellt, um festzuhalten, ob die Immobilie ordnungsgemäß zurückgegeben wurde und welche Reparaturen gegebenenfalls erforderlich sind.

Die Auflassung ist die notarielle Einigung zwischen den Vertragsparteien über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung der neuen Eigentümer:innen im Grundbuch. Die Erklärung muss von beiden Seiten gleichzeitig vor einer Notarin oder einem Notar abgegeben werden.

Die Auflassungsvormerkung ist eine vorläufige Sicherung im Grundbuch, die den Anspruch auf Eigentumsübertragung schützt. Sie wird zugunsten der erwerbenden Partei eingetragen, nachdem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Damit wird verhindert, dass das Grundstück vor dem Eigentumsübergang an andere Personen verkauft oder belastet wird.

Der Aufteilungsplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Gebäudes, die zeigt, wie dieses in einzelne Einheiten wie Wohnungen oder Gewerbeflächen unterteilt ist. Er kennzeichnet das Sondereigentum, zum Beispiel Wohnräume, sowie das Gemeinschaftseigentum, etwa Treppenhaus oder Dach. Der Aufteilungsplan ist ein fester Bestandteil der Teilungserklärung und dient als Grundlage für die Eintragung der einzelnen Einheiten im Grundbuch. Er muss von der zuständigen Baubehörde geprüft und amtlich bestätigt werden.

Ein Mietverhältnis, das von Anfang an auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt ist und automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Dauer wird vertraglich vereinbart und ist rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Mieter:in und Vermieter:in wissen bereits beim Vertragsabschluss, wann das Mietverhältnis endet.

Der rechtlich erforderliche Grund, der eine befristete Vermietung ermöglicht. Nach § 575 BGB muss der:die Vermieter:in beim Abschluss eines befristeten Mietvertrags einen berechtigten Befristungsgrund angeben. Zulässige Gründe sind z. B. Eigenbedarf, geplante umfassende Sanierung oder die beabsichtigte Nutzung der Wohnung als Dienst- oder Werkswohnung. Ohne einen solchen Grund ist eine Befristung unwirksam, und das Mietverhältnis gilt als unbefristet.

Betriebskosten sind laufende Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Sie sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgelistet und können, sofern vertraglich vereinbart, auf die Mieter:innen umgelegt werden.

Beispiele für Betriebskosten: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung, Hausreinigung und Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung, Aufzugskosten und Beleuchtung gemeinschaftlicher Bereiche, Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss, Grundsteuer.

Betriebskostenvorauszahlungen sind monatliche Zahlungen, die ein Mieter oder eine Mieterin an die Vermieter:innen leistet, um die Betriebskosten für die Bewirtschaftung des Mietobjekts vorab zu zahlen. Diese Vorauszahlungen werden am Ende des Abrechnungszeitraums (in der Regel ein Kalenderjahr) mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet.

Ein zulässiger Grund für die Befristung eines Mietvertrags, bei dem die Vermieterin oder der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigt. Grundlage ist § 575 BGB, wonach eine Befristung bei berechtigtem Interesse, etwa Eigenbedarf, möglich ist. Der Eigenbedarf muss bei Vertragsabschluss angegeben und ernsthaft verfolgt werden.

Die Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter, wenn dieser die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder Familienangehörige benötigt.

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium der Wohnungseigentümergemeinschaft und trifft wichtige Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum.

Ein Dokument, das die Energieeffizienz und voraussichtlichen Energiekosten eines Gebäudes ausweist. Es informiert Kaufinteressierte und Mieter:innen über den energetischen Zustand und mögliche Verbesserungen. Die Grundlagen sind in der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geregelt und in Deutschland im Gebäudeenergiegesetz (GEG), Teil 5 (§§ 79-88), umgesetzt.

Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile einer Immobilie, die nicht zum Sondereigentum gehören und allen Eigentümer:innen gemeinsam gehören. Dazu zählen beispielsweise das Dach, die Fassade, Treppenhäuser, Außenanlagen sowie technische Anlagen wie Heizungs- oder Aufzugsanlagen. Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum werden gemeinschaftlich in der Eigentümerversammlung getroffen.

Das Grundbuch ist ein öffentliches juristisches Register, welches die Eigentumsverhältnisse über ein bestimmtes Grundstück und die entsprechenden Immobilien ausweist. Hier ist also vermerkt, wem die Immobilie und das Grundstück gehören.

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % (Berlin 6%) der Bemessungsgrundlage. Sie zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die Eigentümer:innen von Grundstücken und Immobilien jährlich an die Gemeinde zahlen müssen. Sie ist eine bedeutende Einnahmequelle für Kommunen und wird auf Basis des Einheitswerts des Grundstücks sowie des Hebesatzes der jeweiligen Kommune berechnet. Die Grundsteuer trägt dazu bei, kommunale Ausgaben für Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren.

Die Grundsteuer kann auf die Mieter:innen als Teil der Betriebskosten umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Die Hausgeldabrechnung ist der jährliche Nachweis über die tatsächlich angefallenen Kosten einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Vergleich zum Wirtschaftsplan. Sie zeigt, welche Ausgaben im Abrechnungsjahr entstanden sind, wie sie auf die einzelnen Einheiten verteilt wurden und ob Nachzahlungen oder Guthaben bestehen. Die Hausgeldabrechnung wird in der Regel von der Verwaltung erstellt und von der Eigentümerversammlung genehmigt.

Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben und die Benutzung eines Gebäudes, insbesondere eines Mehrfamilienhauses. Sie enthält Regeln zu Ruhezeiten, Müllentsorgung, Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Sicherheit, Hausreinigung und mehr, um ein harmonisches Wohnen zu ermöglichen. Sie ist oft Bestandteil des Mietvertrages oder der Teilungserklärung.

Das Hausgeld ist ein monatlicher Vorschuss, den Eigentümer:innen an die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen. Es dient zur Deckung der laufenden gemeinschaftlichen Kosten wie Instandhaltung, Reinigung, Versicherungen oder Verwaltung. Die Hausgeldvorauszahlung ist vergleichbar mit der Nebenkostenvorauszahlung bei Mietverhältnissen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem beschlossenen Wirtschaftsplan.

Bei der Indexmiete passt sich die Miete automatisch an die Preissteigerungen (Inflation) an. Das bedeutet, die Miete kann steigen oder fallen, je nachdem wie sich die Lebenshaltungskosten verändern.

Instandhaltungskosten sind Ausgaben, die zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands einer Immobilie notwendig sind. Sie umfassen Maßnahmen zur Pflege, Wartung und Reparatur, um Schäden zu vermeiden oder zu beheben und die Funktionsfähigkeit sowie den Wert der Immobilie zu sichern. Typische Instandhaltungsmaßnahmen sind: Reparatur von undichten Dächern, Wartung von Heizungsanlagen u.a. In Wohnungseigentümergemeinschaften werden Instandhaltungskosten in der Regel anteilig über das Hausgeld oder aus der Instandhaltungsrücklage finanziert.

Die Instandhaltungsrücklage ist eine finanzielle Reserve, die in Wohnungseigentümergemeinschaften gebildet wird, um zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum abdecken zu können. Sie wird regelmäßig von den Eigentümer:innen eingezahlt und dient dazu, größere Reparaturen oder Sanierungen ohne kurzfristige Sonderumlagen zu finanzieren. Die Höhe der Rücklage richtet sich nach dem Wirtschaftsplan und dem Zustand der Immobilie.

Kaufnebenkosten nennt man alle Kosten beim Erwerb einer Immobilie, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Zu den wichtigsten Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie zählen die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten und eventuell eine Maklerprovision.

Eine Sicherheitsleistung, die Mieter:innen zu Beginn eines Mietverhältnisses an Vermieter:innen zahlen, um mögliche Schäden an der Mietsache oder ausstehende Zahlungen abzusichern. Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB) und kann in einer Summe oder in drei monatlichen Raten gezahlt werden. Vermieter:innen sind verpflichtet, die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen und verzinst anzulegen. Nach Ende des Mietverhältnisses muss die Kaution inklusive Zinsen zurückgezahlt werden, sofern keine Ansprüche bestehen.

Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Mieter:in und Vermieter:in, durch die das bestehende Mietverhältnis vorzeitig beendet wird. Beide Parteien verzichten auf gesetzliche Kündigungsfristen und regeln das Mietende verbindlich.

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in bestimmten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Höhe der Mieten bei Neuvermietungen begrenzt. Dabei darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die im Mietspiegel oder anderen Vergleichsverfahren festgelegt wird. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für Wohnraum in einer Gemeinde oder Stadt. Er dient als Orientierungshilfe für Vermieter:innen und Mieter:innen bei der Festlegung oder Überprüfung der Mietpreise. Mietspiegel berücksichtigen Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr der Wohnung.

Die Möblierung bezeichnet die Ausstattung eines Raumes oder einer Immobilie mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen. Sie kann vollständig, teilweise oder gar nicht vorhanden sein und beeinflusst die Nutzung sowie den Zustand der Immobilie. Vollmöbliert bedeutet, dass alle notwendigen Möbel und oft auch Haushaltsgeräte vorhanden sind, sodass die Immobilie sofort bezogen werden kann. Teilmöbliert beschreibt eine Ausstattung mit einigen Möbeln, während andere selbst mitgebracht werden müssen. Unmöbliert bedeutet, dass keine Möbel gestellt werden.

Miteigentumsanteile bezeichnen den jeweiligen Anteil, den einzelne Eigentümer:innen an einer gemeinschaftlichen Immobilie besitzen. Dabei gehört jedem Anteilseigner oder jeder Anteilseignerin ein fest definierter Bruchteil des Gesamteigentums, der im Grundbuch eingetragen ist. Die Miteigentumsanteile bestimmen unter anderem die Verteilung von Nutzungsrechten, Kosten und Stimmrechten innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Sie sind meist in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung geregelt und bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit aller Eigentümer:innen bei Entscheidungen zur Immobilie.

Ein Mietvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Vermiete:rinnen und Mieter:innen, in der die Bedingungen zur Nutzung einer Immobilie oder Wohnung festgelegt werden. Er regelt unter anderem die Mietdauer, die Höhe der Miete, Pflichten zur Instandhaltung sowie Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Er ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 535 ff. BGB.

Eine Abrechnung, die Vermieter:innen jährlich erstellen, um die tatsächlichen Betriebskosten wie Heizung, Wasser oder Müllabfuhr mit den vom Mieter oder der Mieterin gezahlten Vorauszahlungen zu verrechnen. So wird festgestellt, ob Nachzahlungen oder Rückerstattungen fällig sind.

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das von einem Notar oder einer Notarin verwaltet wird und bei Immobilienkaufverträgen zur Abwicklung der Kaufpreiszahlung dient. Der Kaufpreis wird auf diesem Konto hinterlegt und erst nach Erfüllung aller vertraglichen Bedingungen an die Verkäufer:innen ausgezahlt, beispielsweise nach Eintragung des Eigentums im Grundbuch. Dies schützt beide Parteien und sorgt für eine sichere Zahlungsabwicklung.

Das Sondereigentum bezeichnet die Räume oder Teile eines Gebäudes, die einer einzelnen Eigentümerin oder einem einzelnen Eigentümer allein gehören. Dazu zählen zum Beispiel Wohnungen oder Geschäftsräume innerhalb einer Wohn- oder Gewerbeanlage. Im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum kann das Sondereigentum frei genutzt, vermietet oder verkauft werden.

Teileigentum bezeichnet das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, zum Beispiel an einem Büro oder einer Gewerbeeinheit, in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Es entsteht durch Teilung eines Grundstücks nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die nutzende Partei hat Eigentumsrechte an bestimmten Räumen sowie anteilige Rechte und Pflichten am gemeinschaftlichen Eigentum.

Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das ein Grundstück und seine Gebäude in rechtlich selbstständige Einheiten aufteilt. Sie legt die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sowie die Rechte und Pflichten der Eigentümer:innen fest. Zudem enthält sie den Aufteilungsplan, der die bauliche Aufteilung der Immobilie grafisch zeigt. Die Teilungserklärung bildet die Grundlage für das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und ist Voraussetzung für die Eintragung der Eigentümer:innen im Grundbuch.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die rechtlichen Grundlagen für das Wohnungseigentum in Deutschland, insbesondere die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaften. Es definiert die Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Durchführung von Eigentümerversammlungen und Beschlüssen.

Das Zweckentfremdungsgesetz regelt in einigen Bundesländern oder Kommunen die Nutzung von Wohnraum und soll verhindern, dass dieser zu anderen Zwecken als zum dauerhaften Wohnen genutzt wird, z. B. als Ferienwohnung oder gewerbliche Nutzung. Es dient dem Schutz des Wohnraums und der Verhinderung von Wohnraumknappheit.

Die zeitlich befristete Vermietung einer Wohnung oder eines Zimmers durch eine:n Mieter:in an eine andere Person, meist für einen klar begrenzten Zeitraum (im Unterschied zur Untermiete, die oft unbefristet ist), während der ursprüngliche Mieter:in vorübergehend abwesend ist. Dabei übernimmt der:die Zwischenmieter:in die Nutzung der Wohnung und zahlt in der Regel Miete an den:die Hauptmieter:in oder direkt an den:die Vermieter:in, sofern dies erlaubt ist.